§ 35 SGB VIII
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung soll
Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit
angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen.
Vergleich auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Intensive_sozialpädagogische_Einzelbetreuung