§ 31 SGB VIII
Sozialpädagogische Familienhilfe
Sozialpädagogische Familienhilfe
soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und
Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.
Vergleich auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialpädagogische_Familienhilfe